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Gewährleistung
Für unsere Produkte gewähren wir 24 Monate Garantie ab Kaufdatum. Innerhalb dieser Garantiezeit werden aufgetretene Material- oder Fertigungsfehler entsprechend den nachfolgenden Bedingungen beseitigt:
- Ein Garantieanspruch besteht nur bei Mängeln die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Es bleibt uns überlassen, die defekten Teile/Geräte auszutauschen, nachzubessern oder durch andere zu ersetzen. Ausgetauschte Teile/Geräte gehen in unser Eigentum über. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Eingriffe durch nicht autorisierte Personen, Reparaturversuche Dritter sowie eigenmächtige Änderungen führen automatisch zum Erlöschen des Garantieanspruches.
- Ausgeschlossen vom Garantieanspruch sind alle Schäden die durch unsachgemäße Montage, Behandlung, mangelnde Sorgfalt oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung auftreten; sowie Unfälle jeglicher Art.
- Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Auswirkungen natürlicher bzw. betriebsbedingter Abnutzung.
- Durch eine Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet. Alle weiteren Leistungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
- Transport-, Verpackungs- und eventuelle Versicherungskosten sowie Beschädigungen durch höhere Gewalt gehen zu Lasten des Käufers.
- Rücksendungen müssen frei Haus erfolgen; unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
- Schadenersatz und Folgeschädenansprüche sind ausgeschlossen.
Flister Group GmbH & Co. KG
Aurachtal, Februar 2013