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Gewährleistung

Für unsere Produkte gewähren wir 24 Monate Garantie ab Kaufdatum. Innerhalb dieser
Garantiezeit werden aufgetretene Material- oder Fertigungsfehler entsprechend den
nachfolgenden Bedingungen beseitigt:

  1. Ein Garantieanspruch besteht nur bei Mängeln die nachweislich auf Material- oder
    Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Es bleibt uns überlassen, die defekten
    Teile/Geräte auszutauschen, nachzubessern oder durch andere zu ersetzen.
    Ausgetauschte Teile/Geräte gehen in unser Eigentum über. Weitergehende
    Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Eingriffe durch nicht autorisierte Personen, Reparaturversuche Dritter sowie eigenmächtige
    Änderungen führen automatisch zum Erlöschen des Garantieanspruches.
  3. Ausgeschlossen vom Garantieanspruch sind alle Schäden die durch unsachgemäße
    Montage, Behandlung, mangelnde Sorgfalt oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
    auftreten; sowie Unfälle jeglicher Art.
  4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Auswirkungen natürlicher bzw. betriebsbedingter
    Abnutzung.
  5. Durch eine Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für
    die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet.
    Alle weiteren Leistungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
  6. Transport-, Verpackungs- und eventuelle Versicherungskosten sowie Beschädigungen
    durch höhere Gewalt gehen zu Lasten des Käufers.
  7. Rücksendungen müssen frei Haus erfolgen; unfreie Rücksendungen werden nicht
    angenommen.
  8. Schadenersatz und Folgeschädenansprüche sind ausgeschlossen.

Flister Group GmbH & Co. KG

Aurachtal, Februar 2013