Gewährleistung
Für unsere Produkte gewähren wir 24 Monate Garantie ab Kaufdatum. Innerhalb dieser
Garantiezeit werden aufgetretene Material- oder Fertigungsfehler entsprechend den
nachfolgenden Bedingungen beseitigt:
- Ein Garantieanspruch besteht nur bei Mängeln die nachweislich auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Es bleibt uns überlassen, die defekten
Teile/Geräte auszutauschen, nachzubessern oder durch andere zu ersetzen.
Ausgetauschte Teile/Geräte gehen in unser Eigentum über. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. - Eingriffe durch nicht autorisierte Personen, Reparaturversuche Dritter sowie eigenmächtige
Änderungen führen automatisch zum Erlöschen des Garantieanspruches. - Ausgeschlossen vom Garantieanspruch sind alle Schäden die durch unsachgemäße
Montage, Behandlung, mangelnde Sorgfalt oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
auftreten; sowie Unfälle jeglicher Art. - Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Auswirkungen natürlicher bzw. betriebsbedingter
Abnutzung. - Durch eine Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für
die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet.
Alle weiteren Leistungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. - Transport-, Verpackungs- und eventuelle Versicherungskosten sowie Beschädigungen
durch höhere Gewalt gehen zu Lasten des Käufers. - Rücksendungen müssen frei Haus erfolgen; unfreie Rücksendungen werden nicht
angenommen. - Schadenersatz und Folgeschädenansprüche sind ausgeschlossen.
Flister Group GmbH & Co. KG
Aurachtal, Februar 2013